FSR warnt vor unberechtigter Nutzung von Notfrequenzen

Der Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR) meldet, dass in Deutschland Sprechfunkgeräte mit Notrufkanälen auch dann verkauft werden, wenn der Kunde nicht das dafür notwendige Sprechfunkzeugnis SRC (Short Range Certificate) besitzt. Dabei kann die unberechtigte Nutzung der internationalen Notfrequenzen Kanal 16 und DSC Kanal 70 empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Hintergrund

In Deutschland ist es gesetzlich geregelte Praxis, dass Funkgeräte mit Notruftasten bzw. Frequenzen von der Bundesnetzagentur für ein bestimmtes Schiff zugelassen werden. Der Antragssteller muss zuvor mit einem Funkzeugnis seine Berechtigung nachweisen.

Funkzeugnis SRC
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, Short Range Certificate, ist weltweit auf allen Seegewässern gültig, aber auf 35 sm begrenzt.

Dennoch bieten Händler verstärkt Handfunkgeräte mit Notruftasten an, die keinem Schiff/ keiner Seefunkstelle zugeordnet werden. Grund dafür ist die wachsende Nachfrage durch Wassersportler wie Taucher, Paddler oder Surfer. Verkauf und Besitz der Funkgeräte sind zwar legal, die Nutzung der Notrufkanäle ohne SRC ist jedoch verboten.

Der FSR hat in zahlreichen Beratungsgesprächen und Testkäufen feststellen müssen, dass viele Händler nicht auf diesen Zusammenhang hinweisen. Verschwiegen wird auch, dass dem unberechtigt funkenden Wassersportler bei Missbrauch Strafanzeigen sowie Geldstrafen drohen.

Hinzu kommt, dass bei inflationärem Anwachsen der Anzahl solcher Geräte die Effektivität des gesamten Systems in Gefahr gerät: „Eine Nutzung der Notruffrequenzen durch unautorisierte Personen führt zu Verwirrung auf dem Wasser, was für alle eine erhöhte Gefahr darstellt“, warnt der FSR-Vorsitzende Michael Dibowski. Schon jetzt hätten die internationalen Seeretter mit einer extrem hohen Fehlalarmquote zu kämpfen und blickten mit Sorge auf den Verkauf von Notrufsendern an Hobbysportler. Die hohe Fehlalarmquote resultiert neben technischen Gründen auch aus dem arglosen Umgang unzureichend geschulter Wassersportler mit den Notrufgeräten. Die Kosten für einen durch Fehlalarm ausgelösten Rettungseinsatz trägt am Ende der Verursacher.

Nicht nur in Deutschland, sondern nahezu weltweit, ist die Nutzung der Notrufkanäle durch Einzelpersonen ohne Schiffsbezug verboten. Lediglich in den Hoheitsgewässern der USA und Kanada können die Geräte auch von Einzelpersonen verwendet werden. Aber auch dort wird der Missbrauch streng geahndet.

Funkzeugnis LRC
Das Long Range Certificate ist weltweit auf allen Seegewässern ohne Begrenzung gültig.

Der FSR rät allen Wassersportlern, ein Funkzeugnis abzulegen und sich nicht zum Kauf dieser Geräte verführen zu lassen.

FSR

Im FSR haben sich 16 führende deutsche Unternehmen – Hersteller und Importeure von Seenot-Rettungsmitteln – zusammengeschlossen, deren Ziel es ist, die Sicherheit auf dem Wasser zu verbessern. Informationen rund um das Thema Seenot-Rettungsmittel und das Verhalten auf dem Wasser erteilt der FSR in Köln: www.fsr.de.com

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