Montenegro

Reviere

Das Land
Montenegro bietet eine unverschämt schöne Küste mit zahlreichen Stränden, Buchten, atemberaubenden Aussichten und kann mit einer Gesamtküstenlänge von 286 km aufwarten. Dieses Land an der unteren Adria ist ein ideales Ziel für alle, die eine Bootstour unternehmen möchten. Ganz gleich, ob Sie malerischen Fischerdörfer erkunden, entlang ruhiger Buchten schippern oder aufs offene Meer hinausfahren möchten – in Montenegro gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten für Bootsfahrer.

Der Wind
Die dominierenden Winde sind die Bora aus nordöstlichen Richtungen und der Scirocco, hier Jugo genannt, aus südlichen und südöstlichen Richtungen. Angesichts der teilweise steilen und hohen Berge an der Küste treten immer wieder starke Fallwinde auf. Mit wechselnden Winden aufgrund von Kapeffekten muss gerechnet werden.

Besonderheiten
In Montenegro gibt es einige für Wassersportler gesperrte Gebiete, die sich fast alle im Golf von Kotor befinden.

Welche Bestimmungen und Regeln gelten für Skipper in Montenegro?

Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Montenegro mitführen?

  • Sportbootführerschein See oder adäquater Befähigungsnachweis
  • Crewliste (nur bei Einreise auf dem Seeweg)
  • gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
  • Eigentumsnachweis für das Boot
  • Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung
  • Vignette

Personaldokumente

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen genügt der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 30 Tagen oder den Transit ist auch der Personalausweis ausreichend. Alle Personaldokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

 

Was ist in Montenegro bei der Ein- und Ausreise mit dem Boot zu beachten?

Einreise mit dem Boot auf dem Seeweg

Nach Überqueren der Grenze ist ein Hafen zum Einklarieren (Port of Entry) anzulaufen.

  • ganzjährig: Porto Montenegro und Bar
  • saisonal (1. Mai bis 1. November): Zelenika, Kotor, Budva

Für die Einklarierung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Crewliste mit detaillierten Angaben über alle Crewmitglieder an Bord
  • gültige Schiffspapiere
  • Sportbootführerschein
  • Versicherungsnachweis
  • Eigentumsnachweis oder Chartervertrag oder Vollmacht für ein geliehenes Boot.
    Die ADAC Sportschifffahrt hat für Inhaber eines IBS vom ADAC eine Vollmacht erstellt.

Bei Ausreise über See ist zuvor beim Hafenamt auszuklarieren.

Einreise mit dem Boot auf dem Landweg

Bestimmungen für eine Einreise mit Booten über Land nach Montenegro beim Grenzübertritt sind nicht bekannt.

Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Beherbergungsbetriebe/Marinas erledigen dies für ihre Gäste.

 

Welche Sicherheitsausrüstung müssen Skipper in Montenegro mitführen?

Eine Sicherheitsausrüstung gemäß den SOLAS-Richtlinien ist mitzuführen. Es ist jedem Skipper dringend anzuraten, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ausreichend Rettungsmittel an Bord zu haben. Art und Umfang der Ausrüstung richtet sich insbesondere nach der Bootsgröße und dem Fahrtgebiet.

Vorgeschriebene Mindestausrüstung

  • Rettungsweste für jede Person an Bord
  • Bordapotheke
  • Anker mit Trosse oder Kette (25 bis 100 Meter)
  • Klampen/Poller
  • Drei Festmachtrossen von angemessener Länge und Festigkeit
  • Lenzpumpe oder Schöpfgefäß
  • Werkzeug für die Wartung der Maschinenanlage
  • angemessene Ersatzteile für die sichere Funktion der technischen Ausrüstung
  • vorgeschriebene Positionslichter und Tagsignale gem. KVR, wasserdichte Lampe
  • Abfallbehälter für feste Abfälle
  • Einrichtungen zum Auffangen und Lagern von Öl und öligem Wasser

Fäkalientanks sind, soweit bekannt, derzeit für Yachten nicht zwingend vorgeschrieben.

Ein gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht „Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten“.

 

Was ist in Montenegro bei Umwelt- und Gewässerschutz zu beachten?

Gemäß dem MARPOL-Abkommen ist es in- und ausländischen Yachten nicht gestattet, Öl, öliges Wasser, Müll und Abfall jeder Art ins Meer entsorgen. Sie müssen ausgerüstet sein mit Tanks und Einrichtungen zum Auffangen und Lagern von Öl, öligem Wasser und Müll, die an Land entsorgt werden müssen

Die Crew und Passagiere der Yachten sollen mit den entsprechenden Vorschriften vertraut sein.

 

Welche Verkehrsvorschriften gelten für Sportboote in Montenegro?

Abstand von der Küste

Alle Schiffe („vessels“) müssen je nach Bootsgröße gewisse Mindestabstände von der Küste einhalten.

  • Sportfahrzeuge und Yachten über 7 m Länge mindestens 200 m zur Küste
  • Motor- und Segelboote unter 7 m Länge mindestens 150 m zur Küste
  • Ruder- und Paddelboote mindestens 50 m zur Küste
  • Alle Wasserfahrzeuge müssen vor Badeplätzen in einem Abstand von mindestens 50 m außerhalb der Absperrlinien fahren oder 150 m vor natürlichen Badestränden
  • Surfer dürfen nur in einem Abstand von mehr als 200 m vom Ufer surfen und nur in Gebieten, in denen das Surfen nicht verboten ist
  • Jet-Boote (Scooter, Jet-Ski’s o.ä.) dürfen nur in Gebieten fahren, in denen das ausdrücklich von den Hafenämtern erlaubt ist, und nicht näher als 300 m vor dem Ufer. Jet-Boote können diese erlaubten Zonen erreichen durch markierte Zufahrten und mit langsamster Fahrtgeschwindigkeit.

Fahrtbeschränkungen im Golf von Kotor

  • In der gesamten Bucht von Kotor beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 kn.
  • In der Kumborski Tjesnak (Kumbor-Enge) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 8 Knoten. Dabei ist ein Mindestabstand von 50 Meter zum Ufer von Kumbor einzuhalten.
  • In Prolaz Verige beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 8 Knoten. Es besteht
    Stoppverbot.

Welche Versicherungen benötigen Skipper für Sportboote in Montenegro?

Eine Bootshaftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme bei der Haftpflichtversicherung beträgt € 800.000.-. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Welchen Bootsführerschein benötigen Skipper in Montenegro?

Sportbootführerschein

Für das jeweilige Revier sind die Sportbootführerscheine (SBF) bzw. die entsprechenden Nach­weise des Heimatlandes vorgeschrie­ben.

  • Für jedes motorbetriebene Boot ist an der kroatischen Küste der Sportbootführerschein See erforderlich. Auch für Boote mit weniger als 11,03 kW (15 PS) ist der SBF See vorgeschrieben. Die deutsche Führerscheinfreiregelung gilt – wie in Kroatien auch – hier nicht. Diese Vorschrift gilt für Verbrennungs- und Elektromotoren.

Welche Registrierung für Boote wird in Montenegro anerkannt?

Internationaler Bootsschein/IBS

Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten für deutsche Staatsbürger und in Deutschland lebende EU-Bürger die amtlichen Kennzeichen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und das amtlich anerkannte Kennzeichen, der Internationale Bootsschein vom ADAC, der ab sofort online beantragt werden kann. Mit diesem Dokument fahren sie sicher in Montenegro .

Bitte achten Sie bei Fahrten im Ausland darauf, dass der IBS aktuell gültig ist.

Welches Funkzeugnis benötigen Skipper in Montenegro?

Funkzeugnis

Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein der Anlage entsprechendes Funkzeugnis besitzen. Das SRC ist für die Küste Montenegros ausreichend.

  • SRC (Short Range Certificate): ‚Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‘ gültig für UKW und GMDSS
  • LRC (Long Range Certificate): ‚Allgemeines Funkbetriebszeugnis‘ gültig für GW, KW. UKW, Inmarsat und GMDSS

Weitere Informationen gibt es in unserem Ratgeber zu Führer- und Funkscheinen.

Welche Gebühren fallen für Skipper in Montenegro an?

Befahrungsgebühren / Leuchtturmgebühren

Wie in Kroatien ist auch in Montenegro eine Vignette zum Befahren der Gewässer erforderlich, die beim Einklarieren beim Hafenkapitän zu erwerben und deutlich sichtbar am Schiff anzubringen ist. Der Preis der Vignette richtet sich nach der Schiffslänge und der Gültigkeitsdauer. Hinzu kommen Leuchtturm- und Verwaltungsgebühren in Höhe von 2,00 €.

Es besteht die Möglichkeit des Kaufs einer Fahrtgenehmigung (Vignette) für 1 Tag, 1 Woche, 1 Monat, 3 Monate, 6 Monate und für das ganze Jahr.

Für privat genutzte Boote gelten folgende Preise:

Pro angefangenem Meter1
Tag
7
Tage
1
Monat
3
Monate
6
Monate
1
Jahr
Boote bis 7 m0,50 €1,00 €2,00 €3,00 €4,00 €6,00 €
Segelboote
pro Meter
1,00 €2,00 €6,00 €12,00 €15,00 €18,00 €
Motorboote
pro Meter
3,00 €7,00 €12,00 €20,00 €25,00 €30,00 €
Katamaran
pro Meter
3,00 €7,00 €12,00 €20,00 €25,00 €30,00 €
Boote über 24 m1,00 € +
150.- €
1,50 € +
360.- €
2,00 € +
460.- €
3,00 € +
560.- €
4,00 € +
660.- €
5,00 € +
760.- €
(Stand: 2023)

Für Charterboote gelten andere Vignettenpreise. Hier verzehnfachen sich die Gebühren.
Bsp.: Ein privat genutztes Segelboot mit 14,20 m Länge bezahlt für eine Woche 30,00 € + 2,00 €. Für ein gechartertes Boot der gleichen Länge fallen 375.- € + 2,00 € an
(Download Gebührenübersicht für Charterboote)

Yachten, die zu einer Reparatur einen Hafen oder eine andere Stelle anlaufen, benötigen keine Vignette. Das gleiche gilt für Yachten, die an einer Regatta oder einer Ausstellung teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Regatta oder die Ausstellung mindestens 48 Stunden vor ihrem Beginn beim Zollamt angemeldet worden ist.

 

Trailern

Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h.

Verkehrsregeln
Lichtpflicht auch tagsüber. Blinken während des gesamten Überholvorgangs. Haltende Schul- und Kinderbusse nicht passieren. Handys dürfen ohne Freisprechanlage von Autofahrern während der Fahrt nicht benutzt werden. Fahrer von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, eine Warnweste anzulegen, wenn sie ihr Auto außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen. Beim Abschleppen muss ein Warndreieck an der Frontseite des Schleppfahrzeugs sowie am Heck des abgeschleppten Fahrzeugs angebracht werden. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet und ein Schadensprotokoll angefertigt werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadens-bestätigung das Land wieder verlassen.

Gespanne
Gespanne dürfen in Montenegro folgende Maße haben: 2,50 m Breite und 15 m Länge. Anhänger mit Deichsel: 2,50 m x 6 m (einachsig), 2,50 m x 10 (zweiachsig) Gespannfahrer müssen zwei Warndreiecke mitführen.

Sichere Verladung von Sportbooten

Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Mautpflicht
Informationen zur Maut

Promillegrenze
0,3 ‰

Wissenswertes

Straßenhilfsdienst
Pannenhilfe durch den Automobilclub Auto-moto savez Crne Gore AMS CG (www.amscg.org). Die Hilfeleistungen sind kostenpflichtig. Für ADAC PlusMitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 300 Euro für Pannenbehebung und Abschleppen.

Notrufnummer

  • Internationaler Notruf 112
  • Polizei 122
  • Feuerwehr 123
  • Medizinischer Notfall 124

Alle zentralen Rettungsstationen in der Adria sind über UKW-Kanal 16 erreichbar.

Die Seenotkoordinierungsstelle (MRCC) ist erreichbar über die Küstenfunkstelle Bar
Tel: +382 30 31 30 88
Fax: +382 30 31 36 00
Mobil: +382 67 64 21 79
VHF: 16 und 70

Die Hafenämter Bar  (Tel. +382 30 312 733, Mobil +382 69 290 274) undDie Hafenämter Bar
(Tel. +382 30 312 733, Mobil +382 69 290 274) undKotor (Tel. +382 32 304 312, Mobil +382 69 681 504) unterstützen MRCC Bar bei der Durchführung von SAR-Aktivitäten .

Telefon-Landesvorwahl
+382

Zahlungsmittel
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung und/ oder Fremdwährung bis zu einem Gesamtgegenwert von 10.000 EUR sind ohne Deklaration erlaubt. Kreditkarten und ähnliche bargeldlose Zahlungsmittel müssen bei der Einreise dem Zoll gemeldet werden.

Kfz-Papiere

Die Internationale Grüne Versicherungskarte mit dem Staatenkennzeichen MNE muss mitgeführt werden (Das Staatenkennzeichen SRB, das bis 2012 für beide Länder galt, ist nur mehr für Serbien gültig.) Im Versicherungsfall liegen die Mindestdeckungssummen deutlich unter deutschen Standards.

Haustiere

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation des Tieres durch Mikrochip, zusätzlich tierärztliches Gesundheitszeugnis.

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 19%.