Führerscheinregelungen für Sportboote liberalisiert

Ramsauer: Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt

Am 17.10.2012 sind wichtige Änderungen bei den Führerschein-Regelungen in der Sportbootschifffahrt in Kraft getreten. Die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer erlassene Verordnung setzt einen Beschluss des Deutschen Bundestages von Anfang des Jahres um. Kern der Neuregelung ist die Anhebung der Führerscheinfreigrenze von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) bei nichtgewerblicher Nutzung. Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote mit einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS).

Ramsauer:
„Der Wassertourismus erfreut sich zu Recht großer Beliebtheit in Deutschland und ist zudem ein wachsender Wirtschaftszweig. Wir wollen den Zugang zum Wassersport gerade auch für junge Menschen erleichtern. Deshalb wird zukünftig erst für Motorboote ab 15 PS ein Führerschein vorgeschrieben. Mit diesen Erleichterungen haben wir uns an unseren europäischen Nachbarn orientiert.“

Im Seebereich wird ein Mindestalter von 16 Jahren für Sportboote über 5 PS eingeführt; im Binnenbereich galt dieses bisher bereits. Zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen werden im Zuge der Neuregelung nicht eingeführt, da auf den Binnenwasserstraßen überwiegend bereits allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. In einer Evaluation nach drei Jahren wird zu prüfen sein, ob es verstärkt zu Fällen von unverhältnismäßig hohen Geschwindigkeiten gekommen ist, die aus Sicherheitsgründen und zum Schutz von Gewässern, Flora und Fauna sowie der Uferbereiche einschränkende Maßnahmen erforderlich machen.
Zum 1. Mai 2012 wurden bereits die Führerscheinprüfungen modernisiert, indem der Lernstoff auf Praxistauglichkeit und die praktischen Fähigkeiten auf dem Wasser fokussiert wurde (u.a Einführung eines Multiple-choice-Verfahrens).

Die im Jahre 2000 zunächst probeweise eingeführte Charterbescheinigung, die Touristen nach einer gründlichen Einweisung das Fahren eines Bootes (auch über 15 PS) auf ausgewählten Binnengewässern ermöglicht, hat sich bewährt und bleibt bestehen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 17.10.2012.

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Führerschein