Kanalgebühren und Kanalsperrungen 2013

Kanalgebühren / Boots-Vignette

Die Benutzung der französischen Wasserstraßen, die von „Voies Navigables de France“ (VNF) verwaltet wird, ist gebührenpflichtig und in Form einer Boots-Vignette zu bezahlen.

Die Höhe der zu bezahlenden Gebühr richtet sich nach Bootslänge und Aufenthaltsdauer. Die Benutzungsgebühr ist für Wassersportfahrzeuge zu entrichten, die über 5 m lang sind und mit einem Motor ab 9,9 PS (7,29 kW) ausgerüstet sind. Kunden, die die Jahresvignette vor dem 31. März bezahlen, erhalten 10% Ermäßigung.

Die Vignette kann direkt bei Voies Navigables de France (VNF) untervnf.fr * bestellt werden oder vor Ort in den zuständigen VNF-Verkaufsstellen. Folgende Daten muss der Bootseigner dafür angeben: Name und Anschrift des Eigners, Name des Bootes und Tiefgang, Länge des Bootes, Kennzeichen des Bootes (Internationalen Bootsscheins in Kopie), Kopie des Sportbootführerscheins, zutreffende Kategorie des Bootes, gewünschte Benutzungsgebühr und entsprechende Gültigkeitsdaten.


Sperrzeiten der Kanäle / Carte des Chômages

Die französischen Kanäle und Flussstrecken sind aufgrund von Baggerarbeiten bei Versandungen oder wegen Reparaturen an den Kanalufern, Schleusen und Brücken zu bestimmten Zeiten im Jahr streckenweise gesperrt. Jedes Jahr im April wird von der französischen Wasserstraßenverwaltung eine Übersicht der Sperrzeiten der Wasserwege (Carte des Chômages) herausgegeben.

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