Neue Sportbootführerschein-Verordnung seit 10. Mai 2017 in Kraft

Ausweisdokument Sportbootführerschein See

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See in einer Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) zusammengelegt.

Es haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Auf Binnenschifffahrtsstraßen dürfen Sportboote bis 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) gefahren werden mit Ausnahme des Rheins. Aufgrund internationaler Vorgaben gilt auf dem Rhein allerdings weiterhin die Längenbegrenzung von 15 Metern.
    Die neue Regelung gilt auch für die alten Sportbootführerscheine Binnen.
    Auf den Seeschifffahrtsstraßen gibt es keine Längenbegrenzung.
  • Ab dem 01.01.2018 werden die Sportbootführerscheine in Scheckkartenformat ausgestellt. Bis dahin erfolgt die Ausstellung im bekannten Format. In der künftigen Führerscheinkarte wird der jeweils gültige Bereich eingetragen
    –  Binnenschifffahrtsstraßen: Sportboote mit Antriebsmaschine/unter Segel,
    Länge < 20 Meter
    –  Seeschifffahrtsstraßen: Sportboote mit Antriebsmaschine
  • Der Antrag zur Zulassung zur Prüfung kann bis eine Woche vor dem Prüfungstermin eingereicht werden. Die theoretische und praktische Prüfung können zu unterschiedlichen Zeitpunkten absolviert werden. Beide Teilprüfungen müssen jedoch bei einem Prüfungsausschuss desselben Verbandes innerhalb eines Jahres abgelegt werden.
  • Die Prüfung für den deutschen Sportbootführerschein auf Seeschifffahrtsstraßen (SBF See) kann nun auch im Ausland abgelegt werden, für den Geltungsbereich Binnenschiff-fahrtsstraßen war dies bereits möglich.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens am nächsten Tag wiederholt werden.
  • Generell ist bei den Gebühren eine spürbare Teuerung festzustellen. Ein Grund dafür sind die in den Gebühren der neuen SpFV bereits enthaltenen Nebenkosten, wie Raum- und Reisekosten der Prüfer,  d.h. die Gebühren werden diesbezüglich transparenter.

Die Prüfungsinhalte bleiben bis auf kleine redaktionelle Anpassungen unverändert.
Alle Änderungen sind auf der Internetseite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung veröffentlicht, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ebenfalls einen Flyer zur neuen Sportbootführerscheinverordnung herausgegeben, der die wichtigsten Änderungen zusammenfasst.

 

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