Griechenland

Revier- und Länderbeschreibung Griechenland

Zahlreiche kleine Inseln, malerische Buchten, lange Sandstrände, glasklares Wasser und tausende Kilometer Küstenlinie machen Griechenland zu einem attraktiven Wassersportrevier. Segeln und Motorbootfahren im Land der Götter.

Hier war die Geburtsstunde der Antike mit ihren archäologischen Stätten, wie Akropolis oder Orakel von Delphi, um nur wenige zu nennen. Reisen auf den Spuren von Odysseus, wie es so schön heißt.

Die Marinas

In Griechenland gibt es relativ wenige kommerzielle Marinas, häufig findet man auch unvollendete Marinaprojekte, die zwar schützende Wellenbrecher bieten, jedoch wenig bis keine Versorgungseinrichtungen.

Die meisten Anlagen sind kommunale Häfen, Industrie- oder Fischereihäfen, die auch von Sportbooten angelaufen werden. Dort wird in der Regel keine oder nur eine geringe Liegegebühr erhoben. Wie in den meisten Mittelmeerländern üblich, wird römisch-katholisch mit dem Bug oder Heck im Hafen fest gemacht. Häufig sind die Liegeplätze, die vom Marinapersonal zugewiesen werden, mit Mooringleinen ausgestattet.

Der Wind

Im Ionischen Meer entwickelt sich im Hochsommer nachmittags meist ein Thermikwind mit 3-4 Beaufort. Gewitter sind dabei äußerst selten. Der im Sommer in der Ägäis vorherrschende Meltemi, ein Starkwind aus nördlichen Richtungen, erfordert in diesem Revier eine erfahrene Crew und seetüchtige Yachten. Man kann sicher sein, dass sie Ägäis keine langen Flauten vorweisen wird. Beste Voraussetzungen also für Segelyachten.

In vielen kommunalen Häfen gibt es sogenannte Yacht-Service-Stationen, erkennbar an blau-gelb schraffierten Kaimauern, um die Versorgung von Yachten mit Treibstoff und Wasser sicherzustellen. Dieselkraftstoff ist in der Regel billiger als im Nachbarland Türkei.

Bestimmungen

Welche Unterlagen und Dokumente sollen Skipper in Griechenland unbedingt mitnehmen?

  • Sportbootführerschein See (Griechische Behörden können eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins verlangen)
  • gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung
  • Eigentumsnachweis und ggf. Vollmacht des Bootseigners
  • EU-­Mehrwertsteuernachweis
  • Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung
  • aktuelle Seekarten
  • Mit einer Sprechfunkanlage an Bord: Sprechfunkzeugnis SRC oder LRC für die Seeschifffahrt sowie eine Nummernzuteilungsurkunde (MMSI) der Bundesnetzagentur
  • Crewliste, die dem Hafenkapitän bei Einlaufen in einen Hafen selbständig vorgelegt werden muss. Der Skipper hat dafür Sorge zu tragen, dass die Liste immer auf aktuellem Stand ist.

Sicherheitsausrüstung

Jeder Skipper ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gehalten, entsprechend der Schiffsgröße ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Eine gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Broschüre „Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten“.

Versicherung

Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für „high speed“-Boote vorgeschrieben. Der Versicherungsnachweis muss in griechischer oder englischer Sprache an Bord mitgeführt werden.

Die Mindestdeckungssummen betragen:

Für Personenschäden

  • 150.000 Euro/Person
  • 700.000 Euro/Schadensfall
  • 2.100.000 Euro Gesamtversicherungssumme

Für Sachschäden

  • 150.000 Euro/Schadensfall
  • 450.000 Euro Gesamtversicherungssumme

Für Wasserverunreinigung

  • 150.000 Euro/Vorfall
  • 450.000 Euro Gesamtversicherungssumme

[Update: 01.06.2022]

 

Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen an, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungsprämie.

Einreise

Personaldokumente
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Reist nur ein Elternteil mit, wird eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils verlangt.

Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Erforderliche Reisedokumente für den Transit:
Mit gültigem Reisepass und Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z.B. Deutschland) sind türkische Staatsangehörige für den Transit vom Visumzwang befreit. Der Reisepass darf dabei nach einer seit dem 19. Juli 2013 wirksamen EU-Verordnung nicht älter als zehn Jahre sein und muss mindestens noch drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

EU-Mehrwertsteuernachweis
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer kann innerhalb der EU für alle Boote verlangt werden (z.B. Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder Bestätigung offizieller Stellen).

Sportbootführerscheine
Nach geltendem griechischem Recht ist der Bootsführerschein verpflichtend für

  • Boote mit Außenbordmotor
    – Schlauchboote mit mehr als 15 PS
    – andere Boote mit mehr als 30 PS
  • Boote mit Innenbord-Benzinmotor über 40 PS
  • Boote mit Innenbord-Dieselmotor
    – Schlauchboote über 50 PS
    – andere Boote über 70 PS
  • Jet-Ski über 15 PS

Die Verpflichtung zum Bootsführerschein  ist abhängig davon, ob es sich um ein Boot „mit hoher Geschwindigkeit“ handelt.  Ein Schlauchboot mit einem 15 PS Außenbordmotor wird demnach bereits als „high speed“-Boot klassifiziert.

Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine sind anerkannt. Bei Kontrollen ist es vorgekommen, dass zusätzlich eine Übersetzung des Sportbootführerscheins in griechischer Sprache verlangt wird.

Das Mindestalter von 18 Jahren ist zum Führen von Motorbooten vorgeschrieben.

Schiffspapiere
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt. Bei Einreise über See nächstgelegenen Zollhafen (Port of Entry) anlaufen. Beim Einlaufen müssen die Gastlandflagge und die internationale Signalflagge „Q“ gesetzt werden.

Bei Kontrollen kann das Vorlegen einer aktuellen Crewliste mit Pass oder ID-Nummern verlangt werden.

Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen. Die Mindestdeckungssummen im Versicherungsfall liegen deutlich unter deutschen Standards.

Haustiere
EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (Erstimpfung mind. 21 Tage vor Grenzübertritt). Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung. Besondere Bestimmungen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern. Keine Tiere in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gebühren

Ein-, Ausreisegebühr
Bei Ankunft in Griechenland verlangt die Hafenbehörde  für Sportboote > 7 m eine Einreisegebühr in Höhe von 15 Euro, die auf das Sonderkapitalkonto der Hafenpolizei eingezahlt werden. Für die Erteilung der Auslaufgenehmigung in Richtung eines Auslandshafens ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5 Euro zu entrichten.

TE.P.AI.
Das griechische Ministerium für Finanzen und Seefahrt hat 2013 ein Gesetz über die Gebühr TE.P.A.I. für Aufenthalt und Fahren von Schiffen (‚Telos Paramonis ke Ploon‘) verabschiedet. Danach müssen Eigner von Sportbooten in Abhängigkeit der Gesamtbootslänge eine Abgabe entrichten.

Gesamtbootslängepro Monatpro Jahr
7 - 8 Meter16 Euro192 Euro
> 8 und ≤ 10 Meter25 Euro300 Euro
> 10 und ≤ 12 Meter33 Euro396 Euro
> 12 Meter8 Euro pro angefangenen Meter
TE.P.A.I. für Freizeitschiffe in Griechenland

 

Die Gebühr ist immer für den vollen Monat zu entrichten und nur zu zahlen wenn sich das Boot im Wasser befindet. Sollte also ein Urlaub z.B. von Mitte August bis Mitte September dauern, so ist die TEPAI Gebühr für zwei Monate zu entrichten. Für Überwinterung auf dem Trockendock ist keine TEPAI zu bezahlen. Für die Überwinterung im Wasser ist ein entsprechender Nachweis der Hafenbehörde erforderlich.

Die Bezahlung erfolgt elektronisch durch „e-TEPAI“  über einen Zahlungscode (e-Paravolo). Die Bezahlung muss online vorher oder aber spätestens am Tag der Ankunft in Griechenland bei der Hafenbehörde überwiesen werden. Dort wird einem IBAN und BIC mitgeteilt und man kann vor den Augen des Hafenkapitäns bezahlen.

Rabattierungen sind bei wiederkehrenden, jährlichen Vorauszahlungen möglich.

Weitere Informationen veröffentlicht die etepai-Broschüre. Die zuständige Behörde AADE hat eine Liste der FAQ in englischer Sprache bereitgestellt.

Der Zahlungsbeleg der TEPAI Gebühr muss zusammen mit den Schiffsdokumenten aufbewahrt werden und auf Verlangen vorgezeigt werden. Bei Nichtzahlung wird je nach Bootslänge ein Bußgeld von 190 Euro bis 1.100 Euro fällig.

Trailern

Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts und auf Autobahnen 80 km/h.

Gespanne
Gespanne dürfen eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18 m nicht überschreiten. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m.

Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:

Ministry of Infrastructure, Transport and Networks
2, Anastaseos Str and Tsigante, Papagou
15669 Athens
Griechenland
Tel.: +30 21 06 50 80 00
Fax: +30 21 06 50 80 24
yme@yme.gov.gr
www.yme.gr

Sichere Verladung von Sportbooten

Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Verkehrsregeln

  • Abblendlicht tagsüber nur bei schlechten Sichtverhältnissen erlaubt
  • Wenn nicht anders beschildert, müssen die Fahrer eines Kreisverkehrs den Fahrern von rechts, die in den Kreisverkehr einfahren, Vorrang einräumen. An immer mehr Kreisverkehren werden Vorrangzeichen gesetzt, so dass der Verkehr im Kreisverkehr Vorrang vor dem Verkehr hat, der sich dem Kreisverkehr nähert.
  • Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Tagen
  • Gelb-markierte Straßenränder bedeuten Parkverbot, blau-markierte sind gebührenpflichtig und weiß-markierte sind gebührenfreie Parkzonen.

Promillegrenze
0,5 ‰,
0 ‰ für Motorradfahrer und Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen.

Wissenswertes

Pannenhilfe
Pannenhilfe rund um die Uhr durch den Automobilclub ELPA. Hilfeleistungen sind kostenpflichtig. Im Rahmen der ADAC Plus-Mitgliedschaft werden die Kosten zur Pannenbehebung und die Abschleppkosten bis zu jeweils 300 Euro erstattet. Für Mitglieder ohne ADAC Plus-Mitgliedschaft ist die Hilfeleistung kostenpflichtig.

Automobil- und Touring-Club von Griechenland (ELPA)
Agia Paraskevi
Mesogeion Avenue 395
15343 Athen
Griechenland
Tel.: +30 21 06 06 88 00
Fax: +30 21 06 06 89 81
info@elpa.gr
www.elpa.gr

Notrufnummern
Europäische Notrufnummer 112
Seenotrettung: UKW-Kanal 16 / 70

In Griechenland wird von der Küstenfunkstelle Olympia Radio und von der Küstenwache (Hellenic Coast Guard) die Hörwache für Seenotfälle auf den üblichen Frequenzen sichergestellt.

Anrufname:

  • Hellenic Coast Guard
  • Olympia Radio

Telefonische Notrufe:

  • Olympia Radio +30 210 600 1799
  • Piraeus Coastguard JRCC +30 210 411 2500
  • Hellenic Coast Guard Kurzwahl 108 oder 112

MMSI:

  • Olympia Radio 00237 1000
  • Piraeus Coastguard JRCC 237 673 000

 

Wetterberichte
Seewetterbericht des griechischen Zentrums für Meeresforschung unter www.poseidon.hcmr.gr/ sowie beim Hellenic National Meteorological Service unter www.hnms.gr/hnms/english/

Der Deutsche Wetterdienst informiert über Seewetter und Sturmwarnungen (www.dwd.de).

Telefon-Landesvorwahl
+30

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 23 %.