Malta

Reviere

Das Land
Seit der Steinzeit besiedelt und für längere Zeit Heimat des Ritterordens der Johanniter, besitzt Malta eine große Anzahl einzigartiger archäologischer und historischer Stätten, die alljährlich eine Vielzahl von Touristen anlocken. Und auch die in den dortigen Gewässern idealen Bedingungen für unterschiedliche Wassersportarten wie Segeln, Tauchen, Schnorcheln und Surfen machen die Insel zu einem beliebten Reiseziel.

Besonderheiten
Die Teilnahme aller Schiffe, unabhängig von ihrerer Größe, am Malta VTS (Malta Coastal Station) oder Valletta VTS (Valletta Ports Vessel Traffic Service) ist verpflichtend. Einreisende Schiffe müssen sich dazu spätestens zwei Stunden vor Ankunft über UKW-Kanal 12 bei Valletta Port Control melden.

Vor Valletta und der Bucht von Marsaxlokk liegen Thunfischnetze aus, die nachts beleuchtet sind. Zahlreiche Buchten eignen sich zum Ankern. Seit August 2009 sind in der „Blauen Lagune“ der Insel Comino zwei Ankergebiete ausgewiesen und durch Leuchttonnen begrenzt. Das Ankern in dieser Bucht ist nur noch in diesen Bereichen erlaubt.

Zum Schutz der Badegäste sowie aus Naturschutzgründen gibt es an den Küsten Maltas einige Sperrgebiete, die von Wasserfahrzeugen nicht oder nur begrenzt befahren werden dürfen.

Bestimmungen

Sicherheitsausrüstung
Jeder Skipper sollte dafür sorgen, entsprechend der Bootsgröße und dem Fahrtgebiet ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen.
Ein gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Übersicht „Empfohlene Mindest- und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten“.

Versicherung
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist für maschinenbetriebene Wasserfahrzeuge vorgeschrieben. Auch der ADAC bietet entsprechende Versicherungen, Mitglieder des ADAC und Inhaber des Internationalen Bootsscheins vom ADAC bekommen Vergünstigungen auf die Versicherungspremie.

Personaldokumente
Reisepass oder Personalausweis.

Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche müssen einen Kinderausweis, Kinderreisepass oder Personalausweis mitführen. Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, ist die Mitnahme einer amtlich beglaubigten Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten erforderlich.

Umsatzsteuer für Boote innerhalb der EU
Ein Nachweis über die entrichtete Umsatzsteuer (steuerrechtlicher Begriff für Mehrwertsteuer) wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden – Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Ohne diesen Nachweis ist z. B. beim Einklarieren in einem Hafenamt der EU oder innerhalb der Hoheitsgewässer die Nachversteuerung vor Ort fällig. Berechnet wird die Umsatzsteuer dann nach dem Zeitwert des Bootes.

Sportbootführerscheine
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes. Weitere Informationen zu Führerscheinen und Funkzeugnissen

Schiffspapiere
Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Kfz-Papiere
Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Internationale Grüne Versicherungskarte empfohlen.

Haustiere
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis. Erforderlich ist die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip. Es wird eine gültige Tollwutschutzimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) und eine Bandwurmbehandlung mindestens 1 Tag und höchstens 5 Tage vor Reisebeginn benötigt. Kampfhunde, wie Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro dürfen nicht eingeführt werden. Es ist ein Einreiseantrag zu stellen und der Zeitpunkt der Ankunft anzumelden. Dazu sind zwei Formulare „Application form for Pets and Tracking sheet“ auszufüllen und spätestens einige Tage vor dem Grenzübertritt an die genannte E-Mail-Adresse zu senden (Bearbeitung nur Mo-Fr).
Die Formulare sowie weitere Informationen unter http://www.vafd.gov.mt/pet-travel-scheme.

Trailern

Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h.

Verkehrsregeln
Linksverkehr (links fahren und rechts überholen). Hupen ist innerorts zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt.

Gespanne
Gespanne dürfen eine Breite von 2,55m und eine Länge von 18m haben. Anhänger mit Deichsel 2,55m x 12m.

Sichere Verladung von Sportbooten

Zur sicheren Verladung von Sportbooten hat die Polizei Baden-Württemberg eine Broschüre zusammengestellt.

Promillegrenze
0,8 ‰

Wissenswertes

Straßenhilfsdienst
In Notfällen, z.B. beim Diebstahl oder Verlust von Papieren und Geld oder bei einem Unfall, erreichen Sie rund um die Uhr Hilfe unter der Telefonnummer +49 89 22 22 22. Hilfeleistung kostenpflichtig. Für ADAC PlusMitglieder Kostenerstattung jeweils bis zu 200 Euro für Panne und Abschleppen.

Notrufnummern
Europäische Notrufnummer 112
Seenotmeldungen werden über den UKW-Kanal 16 abgesetzt.

Telefon-Landesvorwahl
+356

Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 18%.